FAQ Sicherheitsunterweisung
Wer ein Unternehmen leitet, ist für den Schutz und die Gesundheit seines Personals verantwortlich. Dazu gehört auch, Mitarbeitende in der Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterweisen. Aber was genau ist eine Sicherheitsunterweisung? Für wen ist die Sicherheitsunterweisung Pflicht? Und wer darf eigentlich unterweisen? Alle wichtigen Fragen rund um das Thema FAQ Sicherheitsunterweisung beantworten wir in diesem Blogartikel.
Was ist eine Sicherheitsunterweisung?
Bei einer Sicherheitsunterweisung (manchmal auch Sicherheitsschulung genannt) handelt es sich um eine Unterweisung in den Themen Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz. Mit einer Sicherheitsunterweisung werden Mitarbeitende, Besuchende, Auszubildende und weitere Gruppen über die Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt. Ziel einer Sicherheitsunterweisung ist dabei die Prävention von Arbeitsunfällen und Erkrankungen, die ihre Ursache im Arbeitsalltag haben. Eine Sicherheitsunterweisung richtet sich also nach den spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsalltags einer beschäftigten Person und behandelt somit eine Vielzahl an Themen und Inhalten. Je nach Tätigkeit und Gefahrenlage unterscheiden sich die Inhalte der Unterweisung.
Definition "Sicherheitsunterweisung":
Eine Sicherheitsunterweisung schult Beschäftigte, um diese über Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu vermeiden. Die Sicherheitsunterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben und muss regelmäßig durch den/die Arbeitgeber*in durchgeführt werden.
Ist eine Sicherheitsunterweisung Pflicht?
Wann und wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Sicherheitsunterweisungen fallen in drei unterschiedliche Kategorien, die beschreiben, wann und wie oft eine Unterweisung durchgeführt werden muss:
- Erstunterweisungen
- Situationsabhängige Unterweisungen
- Regelmäßige Unterweisungen (z. B. jährliche Unterweisung)
Erstunterweisung
Eine Erstunterweisung ist immer dann notwendig, wenn neue Mitarbeitende eingestellt oder innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Auch die Inbetriebnahme neuer Geräte oder Arbeitsmittel hat zur Folge, dass eine Erstunterweisung zu ihrer sachgerechten Nutzung durchgeführt werden muss. Bei der Erstunterweisung handelt es sich also um eine anlassbezogene einmalige Unterweisung.
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Situationsabhängige Unterweisung
Auch neue Situationen oder Erkenntnisse im Arbeitskontext können Anlass für eine Sicherheitsunterweisung sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Neue Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsbesichtigungen. Diese können dazu führen, dass die Unterweisungsthemen angepasst und eine neue Unterweisung nötig wird. Auch Änderungen des rechtlichen Rahmens können neue Unterweisungen zur Folge haben, um die Sicherstellung der aktuell gültigen Vorschriften zu gewährleisten.
- Unfälle, Beinaheunfälle oder gefährliche Situationen sollten im Nachgang immer gründlich analysiert werden. Werden bestimmte Gefahrenpotenziale erkannt, kann dies dazu führen, dass eine situationsabhängige Unterweisung fällig wird, um die Unfallgefahr für die Zukunft zu minimieren.
- Wird festgestellt, dass einzelne Personen oder auch Personengruppen sich falsch bzw. gesundheitsgefährdend verhalten, kann dies Anlass dazu geben, die entsprechende Sicherheitsunterweisung zu wiederholen.
Jährliche Sicherheitsunterweisung (& regelmäßige Unterweisungen)
Da Gelerntes bekanntermaßen häufig schnell auch mal wieder vergessen wird oder sich in der Routine kleine Fehler einschleichen, ist eine regelmäßige Auffrischung der Sicherheitsunterweisung erforderlich. Im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gilt in der Regel die Pflicht zur jährlichen Sicherheitsunterweisung. Dazu zählen zum Beispiel die Sicherheitsunterweisung im Büro oder die Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen. Bei Jugendlichen ist eine halbjährliche Wiederholung der Sicherheitsunterweisung Pflicht.
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Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?
Wichtig ist auch die Frage, wer überhaupt unterweisen darf. Oftmals herrscht diesbezüglich eine Verunsicherung: Darf ausschließlich ein Sicherheitsbeauftragter die Unterweisung durchführen? Oder dürfen auch andere Personen die Sicherheitsunterweisung durchführen?
Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Mitarbeiterunterweisung bei der Unternehmensleitung liegt. In kleineren Unternehmen übernimmt damit häufig die Geschäftsführung die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, während bei größeren Unternehmen die Zuständigkeit eher bei fachlich ausgebildetem Personal liegt. Um Sicherheitsunterweisungen durchführen zu dürfen, müssen Personen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die unterweisende Person muss die entsprechenden Arbeitsbereiche sowie den betrieblichen Alltag inklusive aller Gefährdungen sehr gut kennen.
- Die Person muss über die notwendigen Weisungsrechte verfügen.
Es wird also keine besondere Ausbildung benötigt, um Mitarbeitende unterweisen zu dürfen. Wichtig ist viel mehr, dass die Person über ein umfangreiches Wissen zu den Gegebenheiten und Anforderungen vor Ort verfügt. Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits eine*n Sicherheitsbeauftragte*n benannt, bietet es sich natürlich an, diese Person mit der Sicherheitsunterweisung zu betrauen.
Wie kann eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Die Wirksamkeit der Unterweisung hängt unter anderem von der Art der Sicherheitsunterweisung ab. Hier kann in zwei grundsätzliche Ansätze unterschieden werden:
- Klassische Präsenzschulungen
- Digitale Unterweisungen per E-Learning (z. B. als selbstgesteuerter E-Learning-Kurs oder moderiertes Webinar)
Beide Lernformen haben ihre Vor- und Nachteile und eignen sich grundsätzlich dazu, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Seitens der Berufsgenossenschaften gibt es keine Vorgaben dazu, wie eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden muss. Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Präsenzformat oder eine Sicherheitsunterweisung per E-Learning entscheiden – wichtig ist, dass Sie die allgemeinen Anforderungen an Unterweisungen erfüllen:
- Die arbeitsplatzspezifischen Inhalte zu vermitteln
- Die Unterweisung zu den oben beschriebenen Anlässen durchzuführen
- Die Absolvierung der Unterweisung mittels Teilnahmebestätigung nachweislich zu dokumentieren
Eine häufige Frage ist außerdem: Ist die Sicherheitsunterweisung online zulässig?
Ja! Nach den Vorgaben der DGUV ist die Sicherheitsunterweisung online möglich. Damit die Online-Unterweisung gültig ist, müssen sich ihre Inhalte mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes decken, eine Wissensüberprüfung durchgeführt sowie eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet werden.
Wie lässt sich die Sicherheitsunterweisung nun gestalten?
Für die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden gibt es verschiedene Methoden. Erklärvideos, Präsentationen, Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden sind einige Möglichkeiten, über welche die Anforderungen im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit vermittelt werden können.
Überlegen Sie, welche Inhalte Sie vermitteln müssen und welches Medium sich dafür am besten eignet. Als Entscheidungshilfe haben wir für Sie einige Vor- und Nachteile von Sicherheitsunterweisungen als Präsenzschulung oder als Online-Sicherheitsunterweisung zusammengefasst:
Sicherheitsunterweisung als Vortrag oder Präsentation
Vorteile
- Ermöglicht direkten persönlichen Austausch
- Stark in der Vermittlung von motorischen Abläufen und Themen, die soziale Interaktion voraussetzen
Nachteile
- Moderation benötigt
- Mitarbeitende müssen zu einem festen Zeitpunkt an einem Ort versammelt werden
- Auf individuelles Lerntempo und Vorwissen kann nur limitiert Rücksicht genommen werden
- Hoher organisatorischer Aufwand
Online-Sicherheitsunterweisung per E-Learning
Vorteile
- Hohe Flexibilität bei minimalem organisatorischem Aufwand
- Einfache Umsetzung interaktiver, multimedialer Lernformate
- Lernende können Lerntempo und Lernort selbst bestimmen
- Beliebig häufige Wiederholung der Schulung möglich
Nachteile
- Häufig kein persönlicher Austausch möglich
- IT-Infrastruktur und Medienkompetenz werden vorausgesetzt
Wer muss eine Sicherheitsunterweisung machen?
Die Pflicht zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beginnt ab der ersten Einstellung einer beschäftigten Person. Die Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter ist somit nicht nur ein Thema für größere Unternehmen, sondern ebenso für Kleinstbetriebe. Jede*r Mitarbeitende muss eine Sicherheitsunterweisung erhalten.
Doch wer zählt als Mitarbeiter*in bzw. als Beschäftigte*r?
Die Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gilt für alle Arbeitnehmer*innen, einschließlich Leiharbeitnehmer*innen sowie arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. Beschäftigte in Heimarbeit). Darüber hinaus muss gegebenenfalls eine Sicherheitsunterweisung für Besucher und Besucherinnen durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn sie sicherheitsrelevante Bereiche betreten, wie z. B. Werkstätten, Werksgelände oder Verkehrswege. Auch eingeschlossen in die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung sind Auszubildende (kurz: Azubis) sowie Freiwillige, die den Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst leisten.
Die allgemeine Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterscheidet sich nicht von der Sicherheitsunterweisung für Azubis. Die Sicherheitsunterweisung für Besucher hingegen fällt häufig etwas kürzer aus und ist allgemeiner gehalten. Dennoch muss sie alle sicherheitsrelevanten Informationen enthalten.
Mitarbeitende eines Unternehmens müssen entsprechend mittels Sicherheitsunterweisung bei Neuanstellung, also vor Arbeitsantritt (Erstunterweisung), jährlich wiederholend (jährliche Unterweisung) und bei Bedarf auch situationsabhängig geschult werden.
Mehr zu den unterschiedlichen Anlässen, die eine Sicherheitsunterweisung erfordern, erfahren Sie in Abschnitt 3 dieses Beitrags.
Welche Themen der Sicherheitsunterweisung sind Pflicht?
Insbesondere für die Unternehmensleitung stellt sich die Frage, welche Themen in der Sicherheitsunterweisung unterwiesen werden müssen. Was gehört zur Sicherheitsunterweisung? Und welche Themen muss eine Sicherheitsunterweisung beinhalten?
Grundlage für jede Sicherheitsunterweisung ist die zuvor erfolgte Durchführung einer arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilung. Prinzipiell können die Schulungsinhalte einer Sicherheitsunterweisung dann in zwei Kategorien aufgeteilt werden: allgemeine Standardthemen und individuelle unternehmensspezifische Inhalte.
Da sich die Arbeit in einem Büro unabhängig von den inhaltlichen Tätigkeiten der Mitarbeitenden in vielen Bereichen unternehmensübergreifend ähnelt, können Arbeitgeber*innen in diesem Fall bei Bedarf auf standardisierte Vorlagen für eine Sicherheitsunterweisung im Büro zurückgreifen. Dies gilt zum Beispiel auch für die Arbeit im Homeoffice. In der Produktion hingegen unterscheiden sich die Anforderungen je nach Branche und Schwerpunkt in der Regel sehr stark, sodass die Schulungsinhalte individuell angepasst werden müssen.
Manchmal kann es durchaus sinnvoll sein, verschiedene Themen in einer Schulung gebündelt zu unterweisen. Für die Sicherheitsunterweisung im Büro bieten sich z. B. folgende Themen an: Arbeitsorganisation, Umgang mit Arbeitsmitteln und Geräten, Arbeitswege, Gesundheit bei der Arbeit und Verhalten bei Unfällen sowie in Notfällen. Grundlagenkurse können dann entsprechend durch vertiefende Schulungen ergänzt werden, um die für den jeweiligen Arbeitsbereich sinnvollen Inhalte abzubilden.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege hat einige relevante Themen für Sicherheitsunterweisungen in ihrem Leitfaden aufgeführt:
Wie ist der Ablauf einer Sicherheitsunterweisung?
Sicherheitsunterweisungen laufen grundsätzlich wie jede andere Unterweisung ab. Jedoch ist zu beachten, dass vorab eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, die die Grundlage der Schulung bildet. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können dann die Inhalte der Sicherheitsunterweisung bestimmt werden.
Denken Sie auch daran, Ihren Mitarbeitenden zu Beginn der Sicherheitsunterweisung zu erläutern, warum diese überhaupt relevant ist. Gehen Sie auf die gesetzlichen Grundlagen ein und kommen Sie von allgemeinen zu spezielleren Themen. Praxisbeispiele helfen dabei, das Thema anschaulicher zu vermitteln und Berührungspunkte mit dem Arbeitsalltag begreiflich zu machen.
Zu den organisatorischen Schritten der jährlichen Unterweisung gehören:
- Erstellung der Inhalte
- Terminkoordination und Einladung der Mitarbeitenden zur Sicherheitsunterweisung
- Durchführung der Schulung als E-Learning oder Präsenzschulung
- Wissensüberprüfung
- Dokumentation und Aushändigung von Unterweisungsnachweisen
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