Datenschutz-Schulungen

68 % der Arbeitnehmenden kennen die DSGVO, geben aber an, sie nicht vollständig verstanden zu haben. Mitarbeiterschulungen mit VINYA ändern das.

Mitarbeitende sensibilisieren

Datenschutz­pannen vermeiden

Gesetzliche Unterweisungspflicht erfüllen

Kurskatalog: Datenschutz-Schulungen

Sicher ist sicher. Mit unserer Grundlagenschulung im Datenschutz und unseren Vertiefungskursen für spezielle Anwendungsfälle sind Ihre Mitarbeiter*innen bestens vorbereitet.

Vermeiden Sie die häufigsten Datenschutzverstöße in Ihrem Unternehmen

Schulen Sie Ihr Personal in der Umsetzung der DSGVO und beugen Sie so Datenschutzpannen vor. Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO können mit hohen Bußgeldern bestraft werden und zu Abmahnungen oder Reputationsschäden führen. Stellen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen sicher.

Datenschutz-Schulungen von VINYA vermitteln alles Wichtige zu den rechtlichen Datenschutzgrundlagen, Pflichten von Unternehmen und Mitarbeitenden, Betroffenenrechten und allem, worauf Sie in der Praxis achten müssen. VINYA unterweist Ihre Mitarbeiter*innen in den Grundlagen der Datenverarbeitung oder in spezifischen Themen wie Datenschutz im Personalwesen sowie im Marketing und Vertrieb. Seien Sie auf der sicheren Seite und unterweisen Sie Ihr Team jetzt ganz einfach mit VINYA.

Wir haben noch mehr Kurse

Das sind nur unsere Kurse zum Thema Datenschutz. Weitere Themen wie z. B. Arbeitsschutz, IT-Sicherheit und Qualitätsmanagement finden Sie in der Kursübersicht.

Sie haben Fragen?

Zu einigen häufig gestellten Fragen finden Sie hier bereits Antworten. Sie möchten mehr wissen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Es gehört zur Unternehmenspflicht, Mitarbeitende im Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO zu schulen. Dabei sind die Rahmenbedingungen der Schulungspflicht (inkl. Schulungshäufigkeit und Schulungsinhalte) nicht explizit in den Vorgaben der DSGVO festgeschrieben. Die Pflicht zu regelmäßigen Mitarbeiterschulungen im Datenschutz ergibt sich aber aus den Anforderungen der DSGVO: Denn die Rechenschaftspflicht der DSGVO sorgt dafür, dass Verantwortliche in der Lage sein müssen, einen Nachweis über die Mitarbeiter-Datenschutzschulung zu erbringen.

Generell ist die Datenschutz-Schulung nur für Mitarbeitende relevant, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Ein Software-Entwickler, der beispielsweise ausschließlich programmiert, verarbeitet in der Regel keine personenbezogenen Daten. Treten Entwickler*innen allerdings in Kontakt mit Kunden, steht dieser Kontakt unter den Datenschutzrichtlinien der DSGVO. Daher bietet es sich an, alle Mitarbeitenden eines Unternehmens in der Anwendung der DSGVO zu schulen. Dabei sollte auf angemessene Schulungsinhalte geachtet werden: Nicht jede*r Mitarbeitende benötigt ein so tiefgehendes Wissen über die DSGVO wie die jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Für einzelne Bereiche, z. B. das Personalwesen, Marketing und Vertrieb, oder Führungskräfte empfehlen sich zusätzliche spezialisierte Schulungen. Alle Themen und Online-Mitarbeiterschulungen finden Sie in unserem Kurskatalog.

Die Häufigkeit von betrieblichen DSGVO-Schulungen ist nicht vorgegeben. Der Turnus für Wiederholungen ist an Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen anzupassen. Je sensibler die personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten desto häufiger sollten Schulungen wiederholt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Gesundheitsdaten verarbeiten. Regelmäßige Schulungen sind außerdem notwendig, um Mitarbeitende über Aktualisierungen der DSGVO zu informieren und somit der Rechenschaftspflicht nachzukommen. Wir empfehlen, Datenschutz-Schulungen jährlich zu wiederholen. Unter Umständen bietet sich für Sie ein häufigeres Intervall an.