Betriebliche Brandschutzunterweisung
Ungefähr alle drei Minuten bricht in Deutschland ein Feuer aus. Kommt es am Arbeitsplatz zu einem Brand, stellt dies nicht nur eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeitenden dar. Auch wirtschaftlich kann ein Brand vernichtende Folgen für ein Unternehmen haben.
Um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen, müssen Arbeitgeber*innen eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehört auch die Unterweisung der Mitarbeitenden im Brandschutz. Denn sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch das richtige Verhalten im Brandfall können Existenzen retten.
Wie sehen die unternehmerischen Unterweisungspflichten im Brandschutz aus? Wann müssen Mitarbeitende unterwiesen werden? Welche Themen sollte die Unterweisung beinhalten? Und brauchen alle Unternehmen eine*n Brandschutzbeauftragte*n? Alle wichtigen Fragen rund um die betriebliche Brandschutzunterweisung beantworten wir in diesem Beitrag.
Brandgefahr am Arbeitsplatz
Defekte elektronische Geräte sowie durch Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen verursachtes menschliches Fehlverhalten sind für die Hälfte aller Brandereignisse in Deutschland verantwortlich. Das fand eine Studie des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) heraus.
Demnach lassen sich die Brandursachen in Arbeitsstätten meistens auf einen dieser beiden Punkte zurückführen: den unsachgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen und Stoffen oder fehlerhafte bzw. überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Eine mangelnde Wartung und Instandhaltung der Arbeitsmittel sowie die Vernachlässigung von Mitarbeiterunterweisungen können zu gefährlichen Unfällen führen. Außerdem bilden Brände und Explosionen in Arbeitsstätten ein ernstes Risiko für den Fortbestand des betroffenen Betriebes. So muss, nach vorliegenden Meldungen der DGUV, jedes zweite Unternehmen nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden.
Unabhängig davon, um welche Art oder Größe von Betrieb es sich handelt – ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein der Brandschutzordnung reicht bei Neueinstellung von Beschäftigten nicht aus, um der Sicherheit der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Mitarbeitende müssen aktiv sensibilisiert werden, um einen vorbeugenden Brandschutz gewährleisten und im Brandfall korrekt handeln zu können.
Ist eine betriebliche Brandschutzunterweisung Pflicht?
Ja. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Hierzu zählt auch der Brandschutz.
Mitarbeiter*innen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine betriebliche Brandschutzunterweisung erhalten. Diese kann als Bestandteil der jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisung erfolgen. Dabei muss die Mitarbeiterunterweisung sowohl Maßnahmen der Brandverhütung als auch Verhaltensregeln im Brandfall umfassen und auf Fluchtwege und Notausgänge hinweisen. Damit Schadensfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden, ist außerdem unbedingt ein Nachweis über die regelmäßig erfolgte Unterweisung notwendig.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen außerdem dazu Verantwortliche zu ernennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen (§ 10). Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Verantwortlichen müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten sowie zu den unternehmensspezifischen Gefahren stehen.
Je nach Tätigkeitsbereich und Arbeitsstätte können der Umgang sowie die Lagerung von Stoffen mit brand- und explosionsgefährlichen Eigenschaften zum Alltag gehören. In diesem Fall müssen Beschäftigte zusätzlich zu den allgemeinen Brandschutzmaßnahmen nach § 14 GefStoffV im Umgang mit Gefahrenstoffen unterwiesen werden.
Wie oft muss eine Unterweisung im Brandschutz erfolgen?
Die Unterweisung im Brandschutz muss vor Aufnahme einer Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Darüber hinaus können Arbeitsunfälle oder Brandereignisse Anlass für eine erneute Schulung der Mitarbeitenden geben.
Zusätzlich müssen diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen (Brandschutzhelfer*innen), regelmäßig in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen werden.
Wer darf die betriebliche Brandschutzunterweisung durchführen?
Die Verantwortung für die Umsetzung der Mitarbeiterunterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In kleineren Unternehmen übernimmt häufig die Geschäftsführung selbst die Durchführung der Brandschutzunterweisung, während die Zuständigkeit in größeren Unternehmen oftmals bei fachlich ausgebildeten Brandschutzbeauftragten (BSB) liegt.
Grundsätzlich wird keine besondere Ausbildung benötigt, um Mitarbeitende im Brandschutz unterweisen zu dürfen. Wichtig ist viel mehr, dass die verantwortliche Person über ein umfangreiches Wissen zu den spezifischen Gegebenheiten vor Ort verfügt. Möglich ist es natürlich auch benannte Brandschutz- oder Evakuierungshelfer*innen für entsprechende Abschnitte der betrieblichen Brandschutzunterweisung einzubeziehen.
Wer muss eine Brandschutzunterweisung machen?
Die Unterweisungspflicht im Brandschutz beginnt ab der ersten Einstellung einer beschäftigten Person. Somit ist die Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter*innen nicht nur für größere Unternehmen relevant, sondern auch für Kleinstbetriebe. Jede beschäftigte Person muss im Brandschutz unterwiesen werden.Das gilt sowohl für Festangestellte als auch Leiharbeiter*innen, Praktikant*innen, Auszubildende oder Freiwillige, die den Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst leisten.
Eine gesetzliche Unterweisungspflicht zum Umgang mit Feuerlöschern besteht nur für Brandschutzhelfer*innen. Es empfiehlt sich allerdings, alle Mitarbeitenden im Umgang mit Löschmitteln zu unterweisen.
Was muss eine betriebliche Brandschutzunterweisung beinhalten?
Themen der betrieblichen Brandschutzunterweisung
- Brandgefahren im Betrieb
- Brandverhütung und Umgang mit Gefahrstoffen
- Verhalten im Brandfall
- Sichere Evakuierung
- Brandklassen und Brandbekämpfung
- Einsatz von Löschmitteln
- Brandschutzverantwortliche im Unternehmen
Wie kann ich die Mitarbeiterunterweisung durchführen?
Bei der Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gibt es zwei grundsätzliche Ansätze: Präsenzschulungen und digitale Schulungen (z. B. als moderiertes Webinar oder als selbstgesteuerter E-Learning-Kurs).
Beide Formen eignen sich dazu, Brandschutzunterweisungen durchzuführen und bieten dabei ihre individuellen Vorteile. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Präsenzschulung oder eine Brandschutzunterweisung per E-Learning entscheiden – wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie die rechtlichen Anforderungen an Unterweisungen erfüllen. Diesbezüglich gibt es drei Dinge zu beachten:
- Die vermittelten Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz abgestimmt sein
- Die Unterweisung muss regelmäßig durchgeführt werden
- Die Unterweisung muss nachweislich dokumentiert werden
Ist die Brandschutzunterweisung online zulässig?
Ja, Brandschutzunterweisungen mithilfe elektronischer Mittel sind nach den Anforderungen der DGUV grundsätzlich zulässig. Voraussetzung für eine rechtssichere Online-Brandschutzunterweisung im Betrieb ist, dass eine Verständnisprüfung des geschulten Wissens erfolgt und die Durchführung der Unterweisung dokumentiert wird. Unterweisen Sie via E-Learning, sollten Sie nicht vergessen, Ihren Mitarbeitenden zusätzlich immer auch die Möglichkeit anzubieten, bei Fragen persönliche Rücksprache mit den zuständigen Verantwortlichen halten zu können.
Brauche ich eine*n Brandschutzbeauftragte*n bzw. Brandschutzhelfer*innen?
Arbeitgeber*innen können, müssen aber nicht, eine*n Brandschutzbeauftragte*n (BSB) zu ihrer Unterstützung bestellen. Besonders in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, vielen ortsunkundigen Besucher*innen oder mobil eingeschränkten Personen ist die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten sinnvoll. Brandschutzbeauftragte verfügen über eine besondere Ausbildung, beraten in allen Fragen des Brandschutzes und sind dafür zuständig, die betriebliche Brandschutzorganisation aufzubauen und zu leiten. Zu den Aufgaben eines/einer BSB gehört auch die Schulung von Mitarbeitenden.
Eine Pflicht besteht allerdings darin, Mitarbeitende in ausreichender Anzahl zu Brandschutzhelfer*innen ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5 % der Beschäftigten. Brandschutzhelfer*innen sind darin geschult, Brandschutzeinrichtungen und Löschmittel zu bedienen und im Ernstfall die Feuerwehr einzuweisen. Bei Arbeitsstätten mit einer erhöhten Gefährdungslage kann eine größere Zahl an Brandschutzhelfer*innen erforderlich sein. Detailliert ausgeführt werden die Anforderungen an Betriebsstätten mit erhöhter Brandgefährdung unter anderem in der Technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Brandverhütung ist Gemeinschaftssache
Die Verhütung von Bränden am Arbeitsplatz ist – genauso wie die sichere Evakuierung im Ernstfall – eine Aufgabe, die gemeinschaftliche Verantwortung erfordert. Sowohl ein vorbeugender Brand- und Explosionsschutz als auch ein organisiertes Handeln im Notfall sind entscheidend, um die Gefährdung von Beschäftigten, anderen Personen und Sachgütern zu minimieren.
Die beste Maßnahme zur Vermeidung von Bränden am Arbeitsplatz ist die Unterweisung der Mitarbeitenden. Arbeitgeber*innen sind daher dazu verpflichtet, das Thema Brandschutz in der jährlichen Sicherheitsunterweisung aufzunehmen. Indem Sie Ihr Team für Brandgefahren im Arbeitsalltag sensibilisieren, schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld und schützen Ihren Betrieb vor Schäden.
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Kira Schwitzki
Kira ist Redakteurin bei VINYA. Mit einem Background in kommunikativer Beratung und Content Development dreht sich bei ihr vieles um die Übersetzung komplexer Sachverhalte in leicht verständliche Inhalte – und gute Geschichten. Als überzeugte niemals Auslernende ist sie auf der Suche nach neuen Vermittlungsmethoden, innovativen Lernformaten und nachhaltigen Lehrkonzepten.